Genozid - Völkermord Informationen
Genozid, im Deutschen als Völkermord übersetzt, ist wohl eines der schlimmsten Themen, die die Welt in den vielen Jahrzehnten ihrer Geschichte immer wieder begleitet hat. Eine der ärgsten Geschichten in dieser Richtung spielte sich während des zweiten Weltkrieges ab, der im Mai 1945 endete. Während des Krieges hatte das national-sozialistische Deutschland versucht, das Volk der Juden zu vernichten, was in der so genannten Judenverfolgung gipfelte. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen während des sechsjährigen Krieges gegen das polnische Volk eingeleitet. Aus diesen Erfahrungen waren die Menschen viel klüger geworden. So setzten sich die führenden Personen zusammen und arbeiteten ein Abkommen aus. Am 09.12.1948 trat dann endlich das „Internationale Abkommen zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes“ in Kraft. Diesem hat sich die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich mit dem Beitritt vom 09.08.1954 angeschlossen.
Schon in Artikel 1 treffen die Staaten, die in dem Vertrag als Vertragspartei mit anzusehen sind, wichtige Regelungen. So soll der Völkermord bestraft werden, gleichgültig ob dies im Frieden oder ob dies im Kriegsfalle geschieht. Gleichzeitig hatte dies zur Folge, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Strafgesetzbuch durch den § 220 a ergänzt wurde. Sollten einmal Streitigkeiten auftreten, so wurde für diesen Fall ebenfalls eine Regelung eingeführt. Dabei sollte beziehungsweise kann jede Vertragspartei den Internationalen Gerichtshof anrufen und diesen mit dem Fall vertraut machen.
Doch die Regelungen wurden in Deutschland noch weiter gefasst. Inzwischen ist das Völkerstrafgesetz am 30. Juni 2002 in Kraft getreten. Geregelt wird in diesem Gesetz zunächst laut § 6 der Völkermord. Ferner sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit in § 7 des Völkergesetzbuches geregelt. In den folgenden Paragraphen 8 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches wurden die Kriegsverbrechen geregelt. Außerdem gibt es noch zwei wichtige Regelungen, die der Beachtung bedürfen. Niemals sollte die Aufsichtspflicht in diesen Fällen vernachlässigt werden. Zudem sollte kein Vorgesetzter, egal ob im militärischen Sinne oder im privaten Sinn, die Meldung einer Straftat versäumen. Dieses könnte einem Vorgesetzten in ärgste Bedrängnis bringen.
Damit die Wichtigkeit dieses Gesetzes klar herüber kommt, wurde ein weltweiter Geltungsbereich beschlossen. Schließlich soll sich eine Zeit wie der zweite Weltkrieg mit seinen verschiedenen Maßnahmen nie wiederholen.